A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |
24.3.2019
13.7.2018
Schenkungsteuer
Schenkungsteuer ist eine Steuer, die auf eine unentgeltliche Zuwendung unter Lebenden erhoben wird. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz geregelt.
Beispiel "Schenkungsteuer"
Die nichtehelichen Partner M und F leben seit langer Zeit zusammen. Anlässlich eines Lottogewinns überweist F 50.000,00 € an M. Die Überweisung ist eine Schenkung. Als nichteheliche Partner werden M und F steuerlich wie Fremde behandelt. Der Betrag der über den Schenkungssteuerfreibetrag von 20.000,00 € hinausgeht muss mit 30 % versteuert werden. M muss also 9.000,00 € Schenkungsteuer bezahlen. Die Schenkung muss unaufgefordert dem Finanzamt angezeigt werden!
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Schenkungsteuer"
18.5.2019Abfindungszahlung nach beeinträchtigender Schenkung bei Schenkungsteuer abzugsfähig
Das Finanzgericht Münster (3 K 1237/17 Erb) hat mit Urteil vom 14.02.19 entschieden, dass die Abfindungszahlung, die ein [vom Vorerben] Beschenkter zur Abwendung eines Herausg ...24.3.2019
Steuerrechtliche Aspekte
Einige Jahre vor seinen Tod übertrug ein Landwirt seinen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb auf seinen Sohn. Er behielt sich für sich und seine Ehefrau einen unentgeltlichen ...13.7.2018